Michael.H.Scharfe

Versicherungskaufmann IHK

Versicherungsmakler sind unabhängige Experten        

für den privaten und gewerblichen Versicherungsbedarf. Es besteht keine vertragliche Bindung an ein Versicherungs-unternehmen.
Der Versicherungsmakler vertritt ausschließlich die Interessen seines Auftraggebers (das sind Sie!) und hat dessen (Ihre!) Weisungen zu befolgen. Oberstes Gebot für den Versicherungsmakler ist die Pflicht, die Interessen seiner Auftraggeber in optimaler Weise wahrzunehmen.

Diese generelle Pflicht ergibt sich aus seiner Stellung als Sachwalter seiner Auftraggeber. Der Versicherungsmakler ist der Garant für jederzeitigen optimalen VersicherungsschutzSeine Vermittlungstätigkeit, Beratungs-und Aufklärungspflicht muss der Makler im Sinne eines sogenannten best advice erfüllen. Wörtlich übersetz heißt das bester Rat oder "best möglicher".  

Und das ist der grundlegende Unterschied zu Versicherungsagenten und Mehrfachagenten. Deshalb beachten Sie bitte!                                                                                                                                                                             Achtung!

Versicherungsagenten und Mehrfachagenten sind Erfüllungsgehilfen des Versicherers und handeln in erster Linie im Interesse ihrer Gesellschaften und können  auch nur die Produkte ihrer  Gesellschaften verkaufen.                                    

Wenn Sie höchst mögliche Leistungen, oder den niedrigsten Beitrag, oder das beste Preis/Leistungsverhältnis wünschen, können Sie dies nur von einem Versicherungsmakler verlangen! 

Mal anders ausgedrückt:
Sie sagen mir, welche Leistungen Sie wünschen, welche Beiträge Sie maximal zahlen möchten  und ich besorge Ihnen Ihre auf Sie ganz persönlich ausgerichtete Krankenversicherung. Das können wir mit einem Einkaufszettel vergleichen.                   
Also schreiben Sie Ihren Einkaufszettel. Ich suche für Sie die passenden Produkte. Garantiert!
Warum habe ich mich auf die Krankenversicherung spezialisiert?

 

In der Versicherungswirtschaft gilt leider der Grundsatz: Alles aus einer Hand. Aber, das ist bei der Vielzahl von unterschiedlichen Versicherungsprodukten fachlich kaum möglich und führt zu Fehlern. Fehler in der Krankenversicherung führen nicht selten in die Existenznot, weil sie häufig nicht zu korrigieren sind.  
Ich garantiere Qualität, weil ich mich spezialisiert habe.
Wer soll das bezahlen?
Alle Kosten für die Vermittlung von neuen Krankenversicherungen oder für Vertragsänderungen mit einem höheren Beitragsaufwand werden nach internationalem Recht durch Courtagezahlungen der Versicherungsgesellschaften abgegolten. Dem Auftraggeber (also Ihnen!) entsteht durch die Beauftragung eines Versicherungsmaklers keine Kosten.
Ausnahme:                                                                   
Vertragsumstellungen mit dem Ziel der Beitragsreduktion bei bestehenden Krankenversicherungen, die nicht durch mich vermittelt wurden. Nur für diese Ausnahme  berechne ich ein Erfolgs-Honorar. (siehe PKV/Tarifwechsel )