| GKVDer aktuelle Höchstbeitrag in der GKV beträgt 928,79 € (incl. Pflegeversicherung, einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,3 % und dem Beitragszuschlag für Kinderlose) Der Höchstbeitrag der derzeit teuersten Kasse mit einem Zusatzbeitrag von 2,7 % incl. Pflegeversicherung und dem Beitragszuschlag für Kinderlose beträgt derzeit 996,52 €!
Lohnt sich der Wechsel einer GKV? Wichtige Änderung seit dem 01.01.2015
Eingeführt wurde ein einkommensabhängiger Zusatzbeitrag und das führt wieder zu unterschiedlichen Kassenbeiträgen. Deshalb kann sich auch ein Beitragsvergleich wieder lohnen. Seit dem 01.01.2019 beteiligt sich der Arbeitgeber auch wieder an diesem Zusatzbeitrag zur Hälfte.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2021 beträgt 1,3 %
Reichen die Einnahmen nicht, kann jede Krankenkasse einen vom Einkommen abhängigen Zusatzbeitrag erheben, den sich seit 2019 Arbeitnehmer und Arbeitgeber wieder zu 50 % teilen. Erhebt oder erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Darauf müssen die Kassen ihre Mitglieder bei jeder Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitrages schriftlich hinweisen. Die Kündigung muss bis zum Ablauf des Monats erklärt werden, für den die Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder erhöht. Sie wird zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam. Der Versicherte kann frühestens nach 3 Monaten die Kasse wechseln. Bis zu seinem Wechsel muss das Mitglied den Zusatzbeitrag der alten Kasse zahlen!
Eine Beispielrechnung:
Angenommen der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse beträgt 2,7 %, der Zusatzbeitrag der derzeit günstigsten geöffneten Kasse für Bayern beträgt derzeit 0,39 %. Bei einem Bruttoverdienst von z.B. 2000 € ergäbe ein Wechsel in die günstigere Kasse eine jährliche Ersparnis von 554,40 €.
Mein Tipp: Prüfen Sie, ob sich ein Wechsel für Sie lohnt! Beachten Sie dabei aber auch Ihre Leistungswünsche. Sie können ohne Risiko kündigen. Die neue Kasse muss Sie versichern. Es gibt keine Gesundheitsprüfung! Einige Kassen haben ab Januar 2021 den Zusatzbeitrag geändert. Hat auch Ihre Kasse Sie über den neue Zusatzbeitrag informiert? Sehen Sie sich das Schreiben Ihrer Kasse genau an! |
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